Eine ergotherapeutische Behandlung ist eine Leistung Ihrer Krankenkasse. Die Maßnahmen der Ergotherapie sind von allen gesetzlichen Krankenkassen, sowie von den Privatkassen, Berufsgenossenschaft und Beihilfe anerkannt.
Eine Indikation für die Ergotherapie wird vom Arzt festgestellt und über eine Heilmittelverordnung verschrieben.